Nächster Schritt:
Unverbindliche Ersteinschätzung – keine Rechtsberatung. Verbindlich klärt die Eignung Ihres Standorts nur die Bauvoranfrage.
FAQ & Orientierung
Eine Wohnzelle ist eine größere Entscheidung – vor allem rechtlich. Die wichtigste Frage ist selten „Brauche ich eine Genehmigung?" (für Dauerwohnen fast immer ja), sondern: „Ist mein Grundstück dafür geeignet?". Genau dort setzt diese Seite an.
Wir sind dabei gerne Ihr verlässlicher Partner: Ob Zusammenarbeit mit Behörden, technische Fragen oder Ihr Grundstück – wir begleiten Sie organisatorisch von der Entscheidung bis zum Einzug und vermitteln bei Bedarf bauvorlageberechtigte Partner. Dabei sind wir unverblümt ehrlich: Sollte Ihr Vorhaben an Ihrem Wunschstandort nicht umsetzbar sein, erfahren Sie auch das von uns – lieber vorher als hinterher.
Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht – verbindlich klärt Ihren Standort die Bauvoranfrage; als erste Anlaufstelle geben wir Ihnen aber Orientierung. Haben Sie Fragen oder ist Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Standort-Check
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung – auch dann, wenn die Antwort „eher nein" lautet. Das ersetzt keine Bauvoranfrage, aber es zeigt Ihnen schnell, wo Sie stehen.
Nächster Schritt:
Unverbindliche Ersteinschätzung – keine Rechtsberatung. Verbindlich klärt die Eignung Ihres Standorts nur die Bauvoranfrage.
Vier typische Standort-Szenarien zeigen, wo Sie stehen – finden Sie Ihren:
Hauptwohnsitz, Singles, Paare, Senioren
Ein vollwertiger Wohnsitz auf einem Grundstück im Wohn-, Dorf- oder Mischgebiet bzw. im bebauten Ortsbereich.
Rechtlich: Planungsrecht meist erfüllt (§ 30 / § 34 BauGB). Es ist – wie bei jedem Haus – eine Genehmigung bzw. ein Freistellungsverfahren nötig.
Senioren, Mehrgenerationen, Angehörige
Eine eigene kleine Einheit auf dem Grundstück der Familie – Nähe ohne Abhängigkeit, etwa als Alternative zum Pflegeheim.
Rechtlich: Genehmigung nötig (§ 34 BauGB). Knackpunkt ist nicht das Wohnen, sondern die überbaubare Fläche und die Erschließung der „Hinterlandbebauung".
Ferienhaus, Vermieter, Wochenend-Refugium
Nutzung als Feriendomizil in einem dafür festgesetzten Wochenend- oder Ferienhausgebiet bzw. auf einem genehmigten Platz – kein dauerhafter Hauptwohnsitz.
Rechtlich: In festgesetzten Gebieten teils ohne förmliches Verfahren. Die MK I (33 m²) liegt unter den Größengrenzen mehrerer Länder; ein dauerhaftes Wohnen ist hier aber nicht zulässig.
„Das günstige Grundstück auf dem Land"
Aufstellen auf einem Acker, einer Wiese oder im freien Außenbereich ohne Bebauungsplan.
Rechtlich: Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist Wohnen in aller Regel unzulässig – Mobilität oder fehlendes Fundament ändern daran nichts.
Rechtliches – verständlich
Baurecht ist Ländersache und wirkt kompliziert. Die gute Nachricht: Für den Anfang reichen ein paar klare Antworten. Hier sind sie.
Der wichtigste Tipp
Mit einer Bauvoranfrage bestätigt Ihnen die Behörde verbindlich, ob Sie an Ihrem Standort so wohnen dürfen – meist für wenige hundert Euro und mit Bindungswirkung. Das ist der sicherste erste Schritt, und wir helfen Ihnen dabei.
Nein. Sobald eine Wohnzelle ortsfest aufgestellt und bewohnt wird, ist sie rechtlich eine bauliche Anlage – unabhängig davon, dass sie per Kran gesetzt wird und kein Betonfundament hat. „Verfahrensfrei" bedeutet außerdem nie „erlaubt": Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss Planungsrecht, Abstandsflächen, Brand- und Wärmeschutz einhalten. Das ist der häufigste Irrtum bei Tiny Houses – und wir klären ihn lieber vorher.
Für dauerhaftes Wohnen: praktisch immer ja – in allen 16 Bundesländern. Die eigentliche Frage ist nicht „Brauche ich eine Genehmigung?", sondern „Ist mein Grundstück für mein Vorhaben geeignet?". Genau das lässt sich vor dem Kauf verbindlich klären (siehe Bauvoranfrage). Wir unterstützen Sie mit den Unterlagen und beim Antrag.
Mit einer Bauvoranfrage (Vorbescheid) klärt die Bauaufsichtsbehörde verbindlich vorab: „Darf ich hier so wohnen?". Sie kostet meist nur wenige hundert Euro, dauert rund 4 bis 12 Wochen und bindet die Behörde in der Regel drei Jahre. Das ist der sicherste erste Schritt – noch vor dem Grundstückskauf. Wir empfehlen sie aktiv und helfen Ihnen dabei.
In einigen Ländern ja, aber nur in einem dafür festgesetzten Wochenend-/Ferienhausgebiet oder auf einem genehmigten Platz – und nur für Ferien-, nicht für Dauerwohnen. Die MK I (33 m²) liegt unter den gesetzlichen Grenzen z. B. in Brandenburg (50 m²), Thüringen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 40 m²). Die MK II (66 m²) überschreitet diese Grenzen. Eine Freigabe „irgendwo auf der grünen Wiese" gibt es nicht.
Abstandsflächen sind Landesrecht – jede der 16 Landesbauordnungen regelt sie eigenständig, eine bundeseinheitliche Vorgabe gibt es nicht. In nahezu allen Ländern beträgt die Abstandsfläche aber übereinstimmend 0,4 der Wandhöhe, mindestens jedoch 3,00 m zur Nachbargrenze. Ein geringeres Mindestmaß von 2,50 m gilt in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen (in Hessen seit der Novelle vom Oktober 2025); in Baden-Württemberg sind bei niedrigen Wänden (Wandhöhe ≤ 5 m) sogar 2,00 m möglich. Maßgeblich ist immer die geltende Landesbauordnung und der konkrete Standort – wir planen die Aufstellung passend dazu.
Für ein Wohngebäude verlangen die Bauordnungen in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person (Architekt:in oder Bauingenieur:in) erstellte Unterlagen; für kleine Wohngebäude sehen viele Länder Erleichterungen vor (z. B. eine „kleine Bauvorlageberechtigung"). Wir unterstützen Sie dabei: Gemeinsam mit dem Hersteller und – wo nötig – einem Ingenieurbüro stellen wir die genehmigungsrelevanten Unterlagen für Ihr Vorhaben zusammen (u. a. Standsicherheits-/Statiknachweis, Dämmwerte, maßstäbliche Zeichnungen, Konformitätsnachweise) und begleiten den Bauantrag. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, hängt von Standort und Bauordnung ab; den Umfang stimmen wir projektbezogen mit Ihnen ab.
Die MK I gilt mit 33 m² als „kleines Gebäude" (bis 50 m² Nutzfläche). Dafür ist in der Regel kein Energieausweis nötig – es genügt der Nachweis der Dämmwerte. Für dauerhaftes Wohnen gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG); die konkreten Nachweise (Dämmwerte, Heizkonzept) stimmen wir projektbezogen ab. Da die Vorgaben zur Heiztechnik gerade überarbeitet werden, prüfen wir den jeweils aktuellen Stand für Ihr Vorhaben, statt feste Versprechen zu machen.
Eine gesicherte Erschließung ist Voraussetzung. Für Wasser und Abwasser gilt der kommunale Anschluss- und Benutzungszwang; ohne Kanal ist eine Kleinkläranlage möglich (mit wasserrechtlicher Erlaubnis). Der Stromanschluss erfolgt regulär über einen Elektrofachbetrieb mit Anmeldung beim Netzbetreiber. Diese Anschlüsse werden bauseits hergestellt und sind nicht im Kaufpreis enthalten – wir beraten Sie zu den Anschlüssen Ihres Standorts.
Wenn Sie dauerhaft dort wohnen: ja – die Meldepflicht knüpft an die tatsächliche Nutzung, nicht an die Baugenehmigung. Wichtig zu wissen: Eine Anmeldung legalisiert eine ungenehmigte Nutzung nicht. Deshalb ist es sinnvoll, die baurechtliche Seite vorab zu klären.
Dann droht ein „Schwarzbau" mit Nutzungsuntersagung, Rückbau-/Beseitigungsanordnung und Bußgeld – auch bei einer mobilen Einheit. Genau davor möchten wir Sie schützen: Wir setzen lieber früh auf die Bauvoranfrage und eine saubere Genehmigung, als Ihnen etwas zu verkaufen, das am Ende nicht stehen bleiben darf.
Sie wollen tiefer einsteigen? Unser Ratgeber ‚Genehmigung & Aufstellung‘ erklärt Bundesrecht und alle 16 Bundesländer im Detail.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bauordnungsrecht ist Landesrecht und ändert sich laufend – verbindlich klärt Ihren Standort die örtliche Bauaufsicht bzw. die Bauvoranfrage. Stand: 23.06.2026.
Unsere Begleitung
Von der Frage „Passt das überhaupt?" bis zur fertig aufgestellten Wohnzelle: Sie müssen sich nicht allein durch Behörden, Technik und Logistik arbeiten. Wir unterstützen organisatorisch und vermitteln die passenden Fachpartner – Schritt für Schritt.
Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Grundstück für Ihr Vorhaben geeignet ist – und unterstützen bei der Bauvoranfrage. Passt es nicht, sagen wir es ehrlich, bevor Kosten entstehen.
Besichtigung des Ausstellungsstücks in Luckau, ehrliche Beratung zu Modell, Ausstattung und Nutzung. Sie entscheiden mit allen Fakten – ohne Verkaufsdruck.
Wir stellen die herstellerseitigen Unterlagen für den Bauantrag zusammen (z. B. Maßzeichnungen, Dämm-/U-Werte, Material- und Konformitätsangaben). Den Standsicherheitsnachweis (Statik) erstellt für Ihren Standort ein bauvorlageberechtigtes Ingenieurbüro – den Kontakt vermitteln wir. Den Bauantrag reicht eine bauvorlageberechtigte Person ein; passende Partner vermitteln wir.
Schwertransport und Kraneinsatz organisieren wir und stellen Ihre Wohnzelle anschlussfertig auf dem vorbereiteten Fundament auf. Transport, Kran und Aufstellung sind vollständig im Kaufpreis enthalten. Ein späteres Versetzen ist möglich – Transport, Kran, neues Fundament und in der Regel ein erneutes baurechtliches Verfahren fallen dann zusätzlich an.
Praxis
Preis, Grundstück, Besichtigung, Ausstattung, Ablauf – die häufigsten Fragen rund um Kauf und Lieferung.
Die Wohnzelle MK I (33,0 m²) kostet 139.000 € (inkl. MwSt., Transport und Aufstellung), die Wohnzelle MK II (66,0 m²) 229.000 €. Die schwimmende Variante MK I DRIFT wird inklusive Plattform individuell kalkuliert. Eine genaue, transparente Kalkulation für Ihren Standort erhalten Sie im Gespräch.
Klären Sie die baurechtliche Eignung möglichst vor dem Kauf. Entscheidend ist die Lage: ein Grundstück im Wohn-, Dorf- oder Mischgebiet bzw. im bebauten Ortsbereich eignet sich für Dauerwohnen, ein freies Außenbereichs-Grundstück in aller Regel nicht. Der sicherste Weg ist eine Bauvoranfrage für das konkrete Grundstück – sie bindet die Behörde meist drei Jahre und kostet nur wenige hundert Euro. Nutzen Sie gern unseren Standort-Check als erste Orientierung und sprechen Sie uns vor dem Kauf an.
Ja – die MK I steht als Ausstellungsstück in Luckau (Brandenburg) und kann nach Vereinbarung besichtigt werden. So sehen Sie vor der Bestellung genau, was Sie bekommen: Materialien, Raumgefühl, Ausstattung. Und wenn Sie sichergehen wollen: Bei ernsthaftem Kaufinteresse können Sie zur Probe in der Wohnzelle übernachten – bis zu zwei Nächte, nach Absprache.
Im Preis enthalten sind die schlüsselfertige Innenausstattung (komplette Möblierung, Wohnküche mit Küchenzeile, Bad mit Dusche und Waschtrockner, Fußbodenheizung, Klimaanlage, Solaranlage mit Batteriespeicher, Smart-Home und Entertainment) sowie die Aufstellung am vorbereiteten Standort – die MK I steht z. B. auf sechs Punktfundamenten. Bitte beachten Sie: Das Fundament wird bauseits vorbereitet, ebenso die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom (Elektroanschluss durch einen Fachbetrieb) – diese sind nicht im Preis enthalten. Schwertransport, Kraneinsatz und Aufstellung zur Anlieferung sind vollständig im Kaufpreis enthalten.
Ja, serienmäßig. Die MK I ist ab Werk mit einer PV-Anlage mit 4 kWp, einem Batteriespeicher mit 20 kWh und einem Energiemanagementsystem (EMS) ausgestattet; auch die MK II wird mit Solaranlage und Batteriespeicher geliefert. Dahinter steckt Praxiserfahrung: Inhaber Oliver Kalz plant und vertreibt seit Jahren Batteriespeicher und Energiemanagement für Gewerbe und Industrie. Die konkrete Auslegung für Ihren Standort besprechen wir persönlich.
Nach Besichtigung und Beratung bestellen Sie Ihre Wohnzelle. Geliefert und aufgestellt wird innerhalb von sechs Monaten nach Bestellung an Ihrem vorbereiteten Standort – den verbindlichen Termin vereinbaren wir im Vertrag.
Ja, die Wohnzelle ist als mobile Einheit konzipiert und kann mit entsprechender Logistik an einen neuen Standort gebracht werden – einer der großen Vorteile gegenüber klassischem Bauen. Am neuen Standort gelten erneut die baurechtlichen Voraussetzungen.
Eine Wohnzelle wird auf Bestellung für Sie gefertigt. Ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, hängt von der Vertragsart und davon ab, wie der Vertrag geschlossen wird. Wir klären das transparent vor Vertragsschluss und händigen Ihnen die maßgebliche Belehrung rechtzeitig in Textform aus. Details finden Sie auf unserer Seite zum Widerruf.
Rufen Sie an (+49 (0)3544 555851) oder nutzen Sie das Kontaktformular – wir finden kurzfristig einen Termin in Luckau (Brandenburg).
Oliver Kalz e.K. mit Sitz in Luckau / OT Görlsdorf, Brandenburg. Inhaber Oliver Kalz hat die Wohnzelle nach einem Werksbesuch beim Hersteller in China nach Deutschland geholt. Mehr dazu auf der Seite Über uns.
Vertiefung · nur Ferien & Wochenende
Dieser Abschnitt gilt nur für die Ferien- und Wochenendnutzung – nicht fürs Dauerwohnen. Einige Länder stellen kleine Häuser in dafür festgesetzten Gebieten verfahrensfrei. Die MK I (33 m²) liegt unter den gesetzlich bezifferten Grenzen – die MK II (66 m²) überschreitet sie.
Feste Größengrenze, MK I passt: Brandenburg (bis 50 m²), Thüringen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils bis 40 m²) – jeweils nur im festgesetzten Wochenend-/Ferienhausgebiet und ohne dauerhaften Wohnsitz.
| Bundesland | Status | Grenze / Hinweis |
|---|---|---|
| Brandenburg | verfahrensfrei, mit fester Grenze | 50 m² / 4 m |
| Thüringen | verfahrensfrei, mit fester Grenze | 40 m² / 4 m |
| Bremen | verfahrensfrei, mit fester Grenze | 40 m² / 4 m |
| Mecklenburg-Vorpommern | verfahrensfrei, mit fester Grenze | 40 m² / 3,50 m |
| Rheinland-Pfalz | in festgesetzten Gebieten möglich | über Platzfestsetzung |
| Saarland | in festgesetzten Gebieten möglich | über Platzfestsetzung |
| Baden-Württemberg | in festgesetzten Gebieten möglich | über B-Plan |
| Bayern | in festgesetzten Gebieten möglich | über B-Plan |
| Hessen | in festgesetzten Gebieten möglich | über Genehmigung |
| Niedersachsen | in festgesetzten Gebieten möglich | über Platzfestsetzung |
| Berlin | in festgesetzten Gebieten möglich | über Platzfestsetzung |
| Sachsen-Anhalt | in festgesetzten Gebieten möglich | über Platzfestsetzung |
| Schleswig-Holstein | nur eng (Campinghäuser) | nur Campinghäuser |
| Nordrhein-Westfalen | keine Sonderregel | keine Sonderregel |
| Sachsen | keine Sonderregel | keine Sonderregel |
| Hamburg | keine Sonderregel | keine Sonderregel |
„über B-Plan/Platz" bedeutet: verfahrensfrei nur in einem dafür festgesetzten Gebiet bzw. auf einem genehmigten Platz, die zulässige Größe ergibt sich aus dessen Festsetzung. Verbindlich klärt das immer die örtliche Bauaufsicht – am besten per Bauvoranfrage.
Wichtig: „verfahrensfrei" heißt nie „überall erlaubt". Es gilt nur in einem festgesetzten Gebiet/Platz, nur für Ferien- statt Dauerwohnen – und Planungs-, Abstands- und Brandschutzrecht gelten weiterhin.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bauordnungsrecht ist Landesrecht und ändert sich laufend – verbindlich klärt Ihren Standort die örtliche Bauaufsicht bzw. die Bauvoranfrage. Stand: 23.06.2026.
Hinweis: Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Bauordnungsrecht ist Landesrecht und ändert sich laufend; maßgeblich ist immer die örtliche Bauaufsichtsbehörde auf Basis des konkreten Bebauungsplans – verbindlich klärt das die Bauvoranfrage. Stand: 23.06.2026.
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir sagen Ihnen ehrlich, ob es passt, und begleiten Sie von der Bauvoranfrage bis zur Aufstellung. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.