In allen 16 Ländern gilt: Eine dauerhaft bewohnte Wohnzelle ist nie verfahrensfrei – für Dauerwohnen führt der Weg immer über ein Genehmigungs-, Freistellungs- oder Anzeigeverfahren. Auch die Abstandsflächen sind nahezu einheitlich: 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m). Die echten Unterschiede liegen im Verfahrensweg, in der Stellplatzpflicht – und vor allem in der Sonderregel für Ferien- und Wochenendhäuser, bei der die MK I mit 33 m² in mehreren Ländern unter den gesetzlich bezifferten Grenzen liegt. Die kompakte Vergleichstabelle dazu finden Sie in unserer FAQ.
Baden-Württemberg +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen führt der Weg je nach Lage über das Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO, bei qualifiziertem Bebauungsplan) oder das vereinfachte Verfahren (§ 52 LBO); nach drei Monaten kann eine Genehmigungsfiktion greifen (§ 58 Abs. 1a LBO).
Besonderheiten: Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 2,50 m – bei Wänden bis 5 m können 2 m genügen (§ 5 LBO). Pkw-Stellplatzpflicht für Wohnungen nach § 37 LBO plus kommunaler Satzung. Die LBO wurde zuletzt 2025/2026 novelliert („Schnelleres Bauen").
Ferien-/Wochenendhaus: Wochenendhäuser in festgesetzten Wochenendhausgebieten können verfahrensfrei sein (Anhang zu § 50 LBO). Eine eigene Größengrenze nennt das Gesetz nicht – das zulässige Maß ergibt sich aus dem Bebauungsplan. Verbindlich klärt das die Bauvoranfrage.
Bayern +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO (bei qualifiziertem Bebauungsplan) oder das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO.
Besonderheiten: Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (Art. 6 BayBO); in großen Städten können Sonderregeln gelten. Pkw-Stellplatzpflicht nach Art. 47 BayBO plus kommunaler Satzung. Zum 01.08.2025 ist eine Novelle der BayBO in Kraft getreten.
Ferien-/Wochenendhaus: Wochenendhäuser in festgesetzten Wochenendhausgebieten können verfahrensfrei sein (Art. 57 Abs. 2 Nr. 2 BayBO); ein eigenes gesetzliches Maß gibt es nicht – die zulässige Größe ergibt sich aus dem Bebauungsplan bzw. der Bauvoranfrage.
Berlin +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 62 BauO Bln oder das vereinfachte Verfahren nach § 63 BauO Bln.
Besonderheiten: Stadtstaat mit knappem Planungsrecht – Dauerwohnen kommt faktisch nur in Bebauungsplan- oder § 34-Lagen in Betracht. Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 6). Keine Pkw-Stellplatzpflicht; vorgeschrieben sind nur Fahrrad-Abstellplätze (§ 50).
Ferien-/Wochenendhaus: Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen können verfahrensfrei sein (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 i BauO Bln) – ohne gesetzliches Maß; die zulässige Größe ergibt sich aus der Festsetzung des Platzes.
Brandenburg +
Verfahren beim Dauerwohnen: Landesbesonderheit: das Bauanzeigeverfahren nach § 62 BbgBO (statt der klassischen Freistellung; für kleinere Wohngebäude bei rechtswirksamem Bebauungsplan), daneben das vereinfachte Verfahren (§ 63 BbgBO) und die Baugenehmigung (§ 64 BbgBO).
Besonderheiten: Unser Heimatmarkt – das Ausstellungsstück der MK I steht in Luckau. Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 6 BbgBO). Keine landeseinheitliche Pkw-Stellplatzpflicht (nur bei kommunaler Satzung); Fahrrad-Abstellplätze sind vorgeschrieben (§ 49 BbgBO).
Ferien-/Wochenendhaus: Die klarste Regel Deutschlands: Wochenendhäuser bis 50 m² Grundfläche und 4 m Höhe können in festgesetzten Wochenendhausgebieten oder auf genehmigten Wochenendplätzen verfahrensfrei sein (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g BbgBO). Die MK I (33 m²) liegt deutlich unter dieser Grenze – das gilt aber nur im dafür festgesetzten Gebiet und ohne dauerhaften Wohnsitz.
Bremen +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO oder das vereinfachte Verfahren nach § 63 BremLBO (BremLBO 2024, in Kraft seit 01.07.2024).
Besonderheiten: Stadtstaat, weitgehend überplant – meist entscheidet der Bebauungsplan. Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 6). Feste Pkw-Stellplatzpflicht, nach Wohnungsgröße differenziert, plus Ortsrecht.
Ferien-/Wochenendhaus: Klare Grenze: Wochenendhäuser bis 40 m² Grundfläche und 4 m Firsthöhe können in festgesetzten Wochenendhausgebieten verfahrensfrei sein (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 j BremLBO). Die MK I (33 m²) liegt darunter – nur im festgesetzten Gebiet, kein Dauerwohnsitz.
Hamburg +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 62 HBauO oder das vereinfachte Verfahren nach § 63 HBauO. Seit 01.01.2026 gilt die neue HBauO 2025 – Paragraphenangaben älterer Quellen sind teils verschoben.
Besonderheiten: Praktisch flächendeckend überplant – fast immer entscheidet der Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 2,50 m (§ 6) – das niedrigste Mindestmaß bundesweit. Die Pkw-Stellplatzpflicht ist abgeschafft (Fahrrad-Abstellplätze bleiben).
Ferien-/Wochenendhaus: Keine verfahrensfreie Sonderregel für Wochenendhäuser – hier führt der Weg immer über ein Verfahren.
Hessen +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO – und seit dem „Baupaket I" (in Kraft seit 14.10.2025) zusätzlich die neue Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude im unbeplanten Innenbereich (§ 64a HBO). Das macht Hessen für Dauerwohnen und die zweite Reihe besonders interessant. Daneben das vereinfachte Verfahren mit Genehmigungsfiktion (§ 65 HBO).
Besonderheiten: Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m; in bestimmten Fällen verkürzt auf 2,50 m (§ 6 HBO in der Fassung der Novelle). Stellplatzrecht stark gelockert (§ 52 HBO; in kreisfreien Städten bis Ende 2030 bei bis zu 14 Wohneinheiten keine Pflicht).
Ferien-/Wochenendhaus: Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen können unter Mitteilungsvorbehalt verfahrensfrei sein (Anlage zu § 63 HBO); ein gesetzliches Maß ist nicht beziffert – es ergibt sich aus der Platzgenehmigung.
Mecklenburg-Vorpommern +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V oder das vereinfachte Verfahren nach § 63 LBauO M-V.
Besonderheiten: Küsten- und Tourismusland – der Ferien-Weg ist hier besonders praxisrelevant. Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 6). Keine landesrechtlich zwingende Pkw-Stellplatzpflicht; die Kommunen können sie per Satzung regeln (§ 49).
Ferien-/Wochenendhaus: Feste Grenze: Wochenendhäuser bis 40 m² Grundfläche können auf dafür vorgesehenen Campingplatzbereichen verfahrensfrei sein (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 i LBauO M-V; die Campingplatzverordnung begrenzt zusätzlich auf 3,50 m Höhe). Die MK I (33 m²) liegt darunter – nur auf entsprechenden Plätzen, kein Dauerwohnsitz.
Niedersachsen +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 62 NBauO (bei qualifiziertem Bebauungsplan im Wohngebiet) oder das vereinfachte Verfahren nach § 63 NBauO. Besonderheit: § 85b NBauO („ortsveränderliche Wohngebäude") erleichtert die Wiederaufstellung mobiler Wohngebäude – er entbindet aber ausdrücklich nicht vom Verfahren und vom Planungs- und Abstandsrecht.
Besonderheiten: Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 5, seit 01.07.2024). Die Pkw-Stellplatzpflicht für Wohnungen ist seit 01.07.2024 abgeschafft; Fahrrad-Abstellplätze bleiben. Zum 01.07.2025 ist eine weitere Novelle in Kraft getreten.
Ferien-/Wochenendhaus: Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen können verfahrensfrei sein (Anhang zur NBauO); ein pauschales gesetzliches Maß lässt sich daraus nicht ableiten – die zulässige Größe klärt die Platzfestsetzung bzw. die Bauvoranfrage.
Nordrhein-Westfalen +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW (bei qualifiziertem Bebauungsplan) oder das vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW.
Besonderheiten: Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 6). Die Stellplatzpflicht ist kommunal geregelt (§ 48 in Verbindung mit Satzung bzw. Bebauungsplan).
Ferien-/Wochenendhaus: Keine verfahrensfreie Sonderregel für feste Wochenend- oder Ferienhäuser – § 62 BauO NRW stellt nur Nicht-Gebäude wie Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Plätzen frei. Eine im Netz kursierende „50-m²-Grenze" für NRW hat im Gesetz keine Grundlage.
Rheinland-Pfalz +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 67 LBauO (Wohngebäude bis Gebäudeklasse 3 bei qualifiziertem Bebauungsplan) oder das vereinfachte Verfahren nach § 66 LBauO.
Besonderheiten: Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 8). Pkw-Stellplatzpflicht nach § 47 plus Satzung. Das zweite Änderungsgesetz ist zum 01.11.2025 in Kraft getreten; die „Gebäudetyp E"-Regelung kann für seriell gefertigte Module perspektivisch interessant sein – die Anwendbarkeit ist im Einzelfall zu klären.
Ferien-/Wochenendhaus: Kleinwochenendhäuser auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen können verfahrensfrei sein (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 d LBauO); ein eigenes gesetzliches Maß gibt es nicht – es gilt die Platzgenehmigung.
Saarland +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO oder das vereinfachte Verfahren nach § 64 LBO. Auch wenn der Wortlaut der Verfahrensfreiheit für kleine Gebäude keinen ausdrücklichen Aufenthaltsraum-Ausschluss nennt: Für eine bewohnte Wohnzelle führt materiell kein Weg am Verfahren vorbei (§ 60 Abs. 2 LBO) – von Grauzonen-Konstruktionen raten wir ab.
Besonderheiten: Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 7). Landesrechtlich keine Pkw-Stellplatzpflicht für Wohnungen (§ 47 Abs. 1 S. 5), sofern keine kommunale Satzung sie anordnet. Eine Änderung der LBO ist zum 15.10.2025 in Kraft getreten. Eine kursierende „10-m²-Angabe" für das Saarland ist falsch.
Ferien-/Wochenendhaus: Kleinwochenendhäuser auf genehmigten Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen können verfahrensfrei sein (§ 61 Abs. 1 Nr. 8 f LBO) – ohne eigenes gesetzliches Maß; es gilt die Platzfestsetzung.
Sachsen +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO oder das vereinfachte Verfahren nach § 63 SächsBO.
Besonderheiten: Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 6). Die Stellplatzpflicht ist weitgehend kommunalisiert (Satzung). Letzte Änderung der SächsBO in Kraft seit 19.03.2024.
Ferien-/Wochenendhaus: Keine verfahrensfreie Sonderregel für Wochenendhäuser – hier führt der Weg immer über ein Verfahren.
Sachsen-Anhalt +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen führt der Weg über die Genehmigungsfreistellung bzw. das vereinfachte Verfahren der BauO LSA. Hinweis für die eigene Recherche: Die Verfahrensfreiheit steht in Sachsen-Anhalt in § 60 – nicht wie in vielen anderen Ländern in § 61.
Besonderheiten: Eher restriktive Bauordnung (verfahrensfrei sind nur Kleinstgebäude bis 10 m² Grundfläche); eine weitere Novelle ist in Arbeit. Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 6). Stellplatzpflicht kommunal geregelt.
Ferien-/Wochenendhaus: Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen können verfahrensfrei sein (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 k BauO LSA) – ohne gesetzliches Maß; die zulässige Größe ergibt sich aus der Platzgenehmigung.
Schleswig-Holstein +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO oder das vereinfachte Verfahren nach § 63 LBO (Neufassung vom 05.07.2024 – Paragraphenangaben älterer Quellen sind teils verschoben).
Besonderheiten: Tourismusland mit Sonderwegen über die Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO). Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 6). Pkw-Stellplatzpflicht nach § 49 plus kommunale Regeln.
Ferien-/Wochenendhaus: Eng gefasst: Verfahrensfrei können nur Campinghäuser auf Wochenendplätzen genehmigter Campingplätze sein (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 j LBO in Verbindung mit der CWVO). Ein freistehendes Wochenendhaus braucht ein Verfahren.
Thüringen +
Verfahren beim Dauerwohnen: Für Dauerwohnen gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 64 ThürBO (Gebäudeklassen 1–3 bei Bebauungsplan) oder das vereinfachte Verfahren nach § 65 ThürBO. Die ThürBO wurde 2024 neu gefasst (in Kraft seit 19.07.2024) – Paragraphenangaben älterer Quellen sind verschoben.
Besonderheiten: Abstandsfläche 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 m (§ 6). Das Stellplatzrecht ist gelockert und überwiegend kommunal geregelt. Die Neufassung zielt auf Bürokratieabbau und Bauen im Bestand.
Ferien-/Wochenendhaus: Klare Grenze: Wochenendhäuser bis 40 m² Grundfläche und 4 m Firsthöhe können in genehmigten Wochenendhausgebieten verfahrensfrei sein (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 j ThürBO). Die MK I (33 m²) liegt darunter – nur im festgesetzten Gebiet, kein Dauerwohnsitz.
Alle Länderangaben wurden an den amtlichen Gesetzestexten recherchiert (Stand: 23.06.2026). Mehrere Länder novellieren ihre Bauordnungen laufend – verbindlich für Ihren konkreten Standort ist immer die örtliche Bauaufsicht bzw. die Bauvoranfrage.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bauordnungsrecht ist Landesrecht und ändert sich laufend – verbindlich klärt Ihren Standort die örtliche Bauaufsicht bzw. die Bauvoranfrage. Stand: 23.06.2026.